DORA-Verordnung

DORA-Verordnung

DORA-Verordnung

Im vergangenen Jahr ist die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) formell in Kraft getreten. Sie dient dem Zweck, den Finanzsektor widerstandsfähiger gegenüber digitalen Risiken zu machen, einschließlich Cyberangriffen, Systemausfällen und anderen IT-bezogenen Bedrohungen.

Auch wir als Dienstleister müssen unsere Vertragsbeziehungen überprüfen, ob und wie wir ggf. in den Anwendungsbereich von DORA fallen und haben dafür bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe sind wir nun auch Bestandteil des Sounding Boards des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Über eine eine zentrale Prüfung werden die Daten dann der gesamten Gruppe zur Verfügung gestellt.